Prüfungsordnung
Zulassung:
Für die Zulassung zur Prüfung mit dem Titel YogalehrerIn BdfY gelten folgende Voraussetzungen:
Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen mit 500h Präsenzzeit
Ordentliche Mitgliedschaft im BdfY e.V.
Prüfung:
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
- Schriftliche Klausur über die Ausbildungsinhalte
mehrstündige Klausur zu den Themenbereichen:
Philosophie
Medizin (Anatomie, Physiologie und Pathologie)
Didaktik des Yoga Unterrichtens
Asanas, Übungsfolgen und weitere Themen
- Lehrprobe mit anschließenden Prüfungsgespräch
45 - 90 Min Lehrprobe
Die Lehrprobe muss bis eine Woche vor Prüfung schriftlich eingereicht werden.
Die Lehrprobe gilt als bestanden, wenn didaktische und fachliche Kompetenzen des Yoga Unterrichtens deutlich erkennbar waren. (verständlicher Stundenaufbau, sinnvolle Übungsfolgen, angemessene sprachliche, didaktische Fertigkeit und ein guter Kontakt zur Teilnehmergruppe)
- Vortrag zu einem Yoga-spezifischen Thema
Die Teilnehmer müssen einen 15 minütigen Vortrag zu einem frei gewählten Thema der Ausbildungsinhalte halten.
Die Prüfungen gelten als bestanden, wenn alle drei Prüfungsabschnitte erfolgreich abgeschlossen wurden. Ein Abschnitt, der nicht bestanden wurde, kann frühestens nach 4 Wochen wiederholt werden.
Prüfungsausschuss:
Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Schulleiter der jeweiligen Ausbildungsstätte und einem weiteren schulinternen Fachdozenten. Es kann auch ein Mitglied des Vorstandes des BdfY e.V. dazukommen.